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Norbert Bauschert
Dr. Astrid von Einem
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Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus?

Die Kanzlei berät und vertritt Sie in allen medizinrechtlichen Angelegenheiten.

Rechtsanwältin Dr. Astrid von Einem ist Ihre Ansprechpartnerin bei folgenden medizinrechtlichen Fragestellungen:

• Gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatz- und
Schmerzensgeldansprüchen gegenüber Ärzten, Zahnärzten, Pflegepersonal,
Krankenhäusern und Pharmafirmen etc.
• Bewertung medizinischer Gutachten* (s.u.) im Prozess
• Außergerichtliche Streitbeilegung bei ärztlicher Fehlbehandlung vor
Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen
• Außergerichtliche Vergleiche über Schadensersatz- und/oder
Schmerzensgeldzahlungen
• Recht der gesetzlichen Krankenversicherung (Beiträge, Krankengeld,
Erstattung bestimmter Leistungen)
• Pflegeversicherung

* Ergänzung:
Zur Aufklärung des Sachverhaltes müssen häufig medizinische Sachverständigengutachten eingeholt werden. Hier ist sowohl bei der Wahl des Sachverständigen sowie bei der Überprüfung des Gutachtens auf seine Aussagekraft hin die besondere Erfahrung der Rechtsanwälte gefragt.

Die Rechtsanwälte Bauschert und Dr. von Einem gewährleisten, dass – wenn nötig – Fehler und Widersprüche aufgedeckt werden und das Gutachten kritisch gewürdigt wird.