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Beispiel A Beispiel B Beispiel C
»Gemeinsam und fachübergreifend arbeiten, um auch bei komplexen Sachverhalten erfolgreich zu sein.«

Rechtsanwältin Dr. Astrid von Einem, Fachanwalt Norbert Bauschert.

Der gemeinsame und fachübergreifende Kanzleischwerpunkt umfasst die Beratung und Vertretung Ihrer Interessen im

- Sozialrecht
- Medizinrecht
- Versicherungsrecht
- Familienrecht.

Jeder kann in Folge eines scheinbar einfachen Sachverhaltes sehr schnell von mehreren juristischen Folgeaspekten betroffen sein, die der Rechtsanwalt für die erfolgreiche Bearbeitung des Mandates zwingend beachten muss.

Die Zusammenhänge zwischen den aufgeführten Rechtsbereichen sind oft sehr eng. Die oben anwählbaren Beispiele A, B und C sollen dies für Sie verdeutlichen.